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Freie Auswahl

Wussten Sie eigentlich, dass Sie sich Ihr Taxi am Taxistandplatz aussuchen dürfen? Noch immer herrscht bei Vielen der Irrglaube, dass der Fahrgast das erste Taxi aus der Reihe am Taxistand zu nehmen hat. Dies ist jedoch nicht so. Sicher, der Taxichauffeur, der als erster an einem Taxistand steht, wartet schon am längsten. Sie sind dennoch nicht verpflichtet mit ihm zu fahren, wenn er oder sein Fahrzeug nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Suchen Sie sich Ihren Fahrer und Ihr Fahrzeug nach Ihren individuellen Wünschen aus.
Ein Taxifahrer kann eine Fahrt verweigern, wenn eine Person z.B. stark angetrunken ist, oder eine Gefahr für seine Sicherheit besteht. Das heisst aber auch das eine Fahrt nicht abgelehnt werden darf, wenn sie "nur mal kurz um die Ecke" geht
Sie als Fahrgast, bestimmen Zweck, Ziel und Ablauf der Taxifahrt. Sofern Sie keinen besonderen Wunsch über die Fahrstrecke äussern, ist die kürzeste Strecke zu fahren.
Als Fahrgast haben Sie Anspruch auf eine ordentlich ausgestellte Quittung.

Auch darauf haben Sie ein Recht!

Freie Fahrzeugwahl: zum Beispiel ein Nichtrauchertaxi, Grossraumtaxi

Jeder Taxifahrer muss Sie befördern, auch für kurze Strecken.

Sie müssen nur den Betrag zahlen, den der Fahrpreisanzeiger aufweist. Der Fahrpreis ergibt sich aus:  Grundtaxe, Wegstrecke und Zeit

Rollstühle und Blindenhunde kosten nichts

Der Taxifahrer transportiert nur Gepäck, das im Kofferraum untergebracht werden kann. Für grösseres Gepäck können Sie in einer der Taxizentralen ein geeignetes Fahrzeug anfordern.


Wer hilft, wenn es Probleme gibt?

Grundsatz: Merken Sie sich die Nummer auf Taxilampe und das Kennzeichen des Taxis.
Sie können sich wenden an:

Taxibüro Gewerbepolizei Tel. 044 4118522

Förrlibuckstr. 61 ,8005 Zürich

Postfach 1612, 8021 Zürich

Zentrale Stadtpolizei 044 411 71 17





  
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